Fragen und Antworten zur Lebensvorsorge

Die Lebensvorsorge ist:

  • ein Versicherungseinkommen zur Sicherung der Existenz
  • ein effizientes, faires, transparentes und leistungsgerechtes Sozialsystem
  • vergleichbar mit der AHV resp. dem Kindergeld für jedes Alter
  • für alle in der Schweiz Ansässigen

Sie überführt die in den vergangenen hundert Jahre gewachsene soziale Infrastruktur in ein zukunftsfähiges, effizientes, transparentes, faires und leistungsgerechtes System. Mit konkreten Zahlen und Beträgen wird die Finanzierbarkeit dargelegt.

Graphik Finanzierung in separater Ansicht

Die Finanzierbarkeit wurde durch externe Spezialisten nachgerechnet: Ecoplan-Studie

Um zu erklären, wie die Finanzierbarkeit dieses Modells funktioniert, folgende Herleitung:

Kinder: 
Verwendung:
Für Kinder (0- bis 17-jährig) sind 700 Franken pro Monat vorgesehen. Das ergibt jährliche Kosten von 12 Milliarden Franken.

Herkunft:
Aus den aktuellen Familienzulagen werden für die Lebensvorsorge 6,3 Milliarden Franken frei (gemäss Ecoplan-Studie).
Die weiteren notwendigen Mittel können aus den Einsparungen bei der Individuellen Prämienverbilligung bezogen werden.


Personen im erwerbstätigen Alter: 

Für Personen mit einem monatlichen Lohneinkommen ab 5’000 Franken halten sich Einnahmen durch die Lebensvorsorge und Lohnabgaben die Waage. Damit verursachen diese Personen auch keine Zusatzkosten. Dasselbe gilt für nicht-erwerbstätige Partner von finanziell Wohlhabenden, da auch diese auf dem anderweitigen Einkommen via Steuererklärung die Abgaben tätigen.
Bei den Ausgaben für die Sozialhilfe sowie die IV-Grundsicherung sind im Vergleich zu heute ebenfalls keine Mehrkosten zu erwarten. Im Gegenteil: Für diese Personen bietet das System der Lebensvorsorge den Anreiz, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen und ein Zusatzeinkommen zu erzielen. Heute fehlt dieser Anreiz, da ein allfälliger zusätzlicher Lohn mit der Sozialleistung verrechnet wird.

Mehrkosten entstehen einzig durch die Stützung der niedrigen Lohn-Segmente – gemäss unseren Hochrechnungen im Umfang von 20 Milliarden Franken pro Jahr.

Herkunft:
Dieser Betrag kann unter anderem gedeckt werden durch die verbleibenden Gelder aus der Individuellen Prämienverbilligung, die Prämienzahlungen von noch nicht bezugsberechtigten Personen (9 Milliarden Franken) sowie Grenzgängerbelegschaft (7 Milliarden Franken) und Ergänzungsleistungen von 2,7 Milliarden Franken. Dazu können diverse weitere Sozialbeiträge aufgelöst werden: ü50-Überbrückungsrenten, Ausbildungsstipendien, Ersatzzahlungen Kinderalimente, Mietzinsbeiträge für Familien, Krankenkassen-Beitragsausfallzahlungen, etc.

Durch die Stützung der niedrigen Einkommenssegmente wird zudem das Konsumverhalten gestützt, womit die Mehrwertsteuereinnahmen zunehmen und somit die MwSt-Beiträge in die Lebensvorsorgekasse.


Personen im Rentenalter: 

Die Lebensvorsorge schafft das Rentenalter ab. Somit kann flexibel (weiter-)gearbeitet (und damit die Lebensvorsorge weiter alimentiert) werden.
Durch die neuen, nach Alter festgelegten Beträge werden die Rentenbeträge angeglichen auf eine Höhe von 2’000 bis 2’450 Franken – Ergänzungsleistungen fliessen noch, wo pflegebedürftige Personen nicht selber für die Heimkosten aufkommen können. Heute beträgt die durchschnittliche AHV-Renten bei den Männern 1’863 Franken und bei den Frauen 1’886 Franken (siehe Seite 6 im Bericht der AHV-Statistik 2021).
Aufgrund der Abgaben bei grösseren Einkommen, wird auch im 3. Lebensabschnitt sichergestellt, dass die Lebensvorsorge hauptsächlich dort bleibt, wo sie benötigt wird. Wohlhabende Rentner beziehen eine verhältnismässig niedrige Lebensvorsorge, denn es gilt weiterhin, dass sie ihr Renteneinkommen vorwiegend aus der 2. & 3. Säule erzielen. Mit der Lebensvorsorge investieren sie in ihre Enkel sowie in die arbeitende Bevölkerung, welche ihre Rente finanziert.

Die Unternehmen leisten zwar Beiträge an die Lebensvorsorge, diese können sie bei den Lohnempfängerinnen und Lohnempfängern aber wieder in Abzug bringen (weil letztere, sofern sie Bezugsberechtigte sind, den jeweiligen Betrag von der Lebensvorsorge ausbezahlt bekommen). In diesem Kreislauf ist es also ein Nullsummenspiel – sowohl für die Unternehmen als auch für die (bezugsberechtigten) Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger.

Unser jetziges Sozialsystem ist über hundert Jahre gewachsen. Es ist bedarfsgerecht, aber niemand findet es mehr wirklich gut:

  • Sozialhilfeempfänger werden stigmatisiert. Arbeiten sie, müssen sie ihren Lohn abgeben. Zahlreiche fallen durch die Maschen – siehe hier ein Beispiel.
  • Krampfer beklagen, dass sie auch bei harter Arbeit auf keinen grünen Zweig kommen, wo Personen in der Sozialhilfe gut finanziert werden (im Kanton Genf verdient bspw. jeder zweite Erwerbstätige weniger, um seine Kinder zu ernähren, als eine Familie in der Sozialhilfe finanziert bekommt).
  • Wir sorgen uns, dass die Einwanderung in unser Sozialsystem zunimmt.
  • Die Finanzierung unserer sozialen Infrastruktur ist keineswegs gesichert.

Wir können aber dieses Sozialsystem in ein Modell überführen, welches für jeden Menschen in der Schweiz gut ist – die Lebensvorsorge, da gilt:

  • Jede Arbeit lohnt sich.
  • Eine einfache, lückenlose Absicherung ohne Zusatzkosten wird ermöglicht.
  • Die Chancengleichheit wird gestärkt, so kann jeder sein Potential entfalten.
  • Die Transparenz des Modells fördert sowohl die Akzeptanz wie auch eine gesicherte Finanzierung.

Die Lebensvorsorge ist eine Versicherung. Man zahlt zuerst ein. Die Lebensvorsorge gibt allen Bezugsberechtigten Sicherheit.  

Insbesondere werden Niedriglohn-Empfänger und Personen in unsicheren Arbeitsbereichen finanziell gestützt. Für Arbeitnehmende mit einem Monatslohn von mehr als 5’000 Franken resultiert zwar kein Zusatzeinkommen. Das Auffangnetz sowie die Absicherung für Weiterbildungen bieten aber auch ihnen Vorteile. 

Ausländische Personen werden – abhängig von der gewählten Variante der Umsetzung – bezugsberechtigt, nachdem sie einige Jahre Steuern in der Schweiz bezahlt haben. Diese Arbeitnehmenden werden zu Beginn der Migration in die Schweiz ein etwas tieferes Einkommen haben, sie leisten mit ihren Lohnabzügen einen Beitrag an die Schweizer Lebensvorsorge. Die derzeitigen Möglichkeiten, Sozialhilfe zu beantragen, bleibt für diese Personen weiter bestehen. 

Ab dem Alter von 70 Jahren wird der monatliche Lebensvorsorgebetrag von 2’000 auf 2’450 Franken erhöht. Zur Zeit beträgt die durchschnittliche AHV-Rente bei den Männern 1’863 Franken und bei den Frauen 1’886 Franken (siehe Seite 6 im Bericht der AHV-Statistik 2021). Ergänzungsleistungen für Heimkosten fliessen weiterhin. Aufgrund der Regelung, dass auch Personen ohne Lohnausweis bei genügend hohem Einkommen Abgaben tätigen, beziehen wohlhabende Rentner ab 70 Jahren einen im Vergleich zur aktuellen AHV geringeren Betrag, denn es gilt weiterhin, dass sie ihr Renteneinkommen vorwiegend aus der 2. und 3. Säule erzielen. Mit der Lebensvorsorge investieren sie in ihre Enkel sowie in die arbeitende Bevölkerung, welche ihre Rente finanziert. 

Die Lebensvorsorge soll den Anreiz bewahren, eigenes Geld zu verdienen, und hauptsächlich jene Personen unterstützen, die in ihrer Erwerbsarbeit sehr wenig verdienen. Es gibt Menschen, die heute von 2’000 Franken im Monat oder weniger leben müssen:

1. Sieben Putzjobs für CHF 2’000/Monat – zum Video

2. Verarmte Rentnerin mit CHF 1’100/Monat – zum Video

Im heutigen, sogenannt bedarfsgerechten sozialen System fallen diese Menschen offensichtlich durch die Maschen. Deshalb schaffen wir die Lebensvorsorge!

Die Lebensvorsorge bietet erhöhte Attraktivität für Arbeitskräfte, die bereits in der Schweiz ansässig sind, und dürfte eine dämpfende Wirkung auf (übermässige) Immigration entfalten. Je nach Ausgestaltung bei der Umsetzung ist allerdings vorgesehen, dass für Branchen mit dringendem Bedarf an zugewanderten Arbeitskräften (z.B. Gesundheitswesen, Baubranche) gewisse Ausahmeregelungen gelten bei den Lohnabgaben durch die Unternehmen (und somit den entsprechenden Lohnabzügen), dies für vordefinierte Zeitspannen.

Bei Teilzeitpensen gilt wie bei einem Vollzeitpensum, dass ab einer Lohnsumme von monatlich 5’000 Franken der Maximalsatz von 2’000 Franken durch den Arbeitgeber abgegeben und entsprechend dem Lohnempfangenden vom Salär abgezogen wird. Für tiefere Löhne beträgt die Unternehmensabgabe 40% des Salärs. 

Selbständigerwerbende leisten auf dem Lohn, den sie sich auszahlen, die genau gleiche Abgabe – von 40% des Lohns bis zu einem Maximalbetrag von 2’000 Franken. Diese Abgabe wird zusammen mit der AHV-Abgabe getätigt. 

Die prozentualen Lohnabgaben für AHV/IV/EO werden allgemein beibehalten (sowohl für Selbständigerwerbende wie für Angestellte).

Für Arbeitende in mehreren kleinen Jobs, welche sich auf einen Monatslohn von über 5’000 Franken summieren, muss man über die Steuererklärung die Möglichkeit bieten, die zuviel bezahlten Abgaben zurückfordern zu können.  

Im heutigen System müssen für Lebensabschnitte mit Weiterbildung Ersparnisse gebildet werden, sofern sie nicht vom Arbeitgeber finanziell getragen werden. Die Lebensvorsorge garantiert ein Minimaleinkommen auch in einer Phase, in welcher jemand wegen Weiterbildung nicht erwerbstätig ist. Im schnellen Wandel wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Die Förderung von Weiterbildung wird helfen, dass sich das Humankapital im Gleichschritt mit den Anforderungen am Arbeitsmarkt entwickelt.

Die meisten Menschen wollen tätig sein. Eine Aufgabe haben. Etwas bewirken können. Einer Tätigkeit nachgehen ist sinnstiftend und befriedigend. Studien haben gezeigt, dass die grosse Mehrheit denkt, dass andere aufhören zu arbeiten, sollten sie ein Grundeinkommen beziehen. Tatsächlich ziehen aber nur wenige in Betracht, mit einem Grundeinkommen wirklich aufzuhören zu arbeiten.
Möchten Sie vom Minimaleinkommen leben?

Wichtig ist, dass der Anreiz zum Einstieg in die Arbeitswelt bei jungen, gesunden, belastungsfähigen und eben erst ausgebildeten Berufseinsteigern hoch bleibt. Mit einem tieferen Lebensvorsorgebetrag wird dieser Anreiz hoch gehalten. 

Verknüpft mit der Idee der Lebensvorsorge können zudem Vorschläge diskutiert werden, dass für Personen unter 60, welche über mehrere Jahre (z.B. 3 Jahre) keine Einzahlungen in die Lebensvorsorge tätigen, bspw. ein Sozialdienst fällig wird. Dieser Sozialdienst kann Unterstützung in der Seniorenpflege resp. dem Gesundheitswesen beinhalten – in jeder Region der Schweiz besteht Bedarf an solcher Unterstützung. Alternativ zum Sozialdienst kann auch erwogen werden, unter 60-jährige Bezüger, die über Jahre nicht in das Lebensvorsorgesystem einzahlen, um eine Altersklasse zurückzustufen beim monatlichen Lebensvorsorgebetrag.

Beibehalten werden soll zudem die bereits jetzt geltende Regelung gemäss SKOS-Richtlinie. Diese besagt, dass bezogene wirtschaftliche Hilfe zurückgefordert werden kann, wenn die Hilfe empfangende Person aus Erbschaft, Lotteriegewinn oder anderen nicht auf eigene Arbeitsleistung zurückzuführende Gründe in finanziell günstige Verhältnisse gelangt ist. Im Falle der Lebensvorsorge würde das Sozialkonto (wo Auszahlungen und Einzahlungen in die Kasse dokumentiert sind) bei deutlich negativem Saldo eine solche Rückforderung auslösen.

Die Lebensvorsorge wird als Versicherung ausgestaltet. Die einbezahlten Guthaben werden an die Bezugsberechtigten in Form einer monatlichen Lebensvorsorgezahlung zurückgegeben. So gesehen wird die Lebensvorsorge als gleich kompatibel mit den EU-Regulationen erachtet, wie dies die derzeitige AHV ist. Zudem wird die Sozialhilfe an nicht-bezugsberechtigte EU-Bürger im aktuellen Rahmen beibehalten. 

Es ist auch denkbar, dass als Ergebnis des demokratischen Prozesses eine Variante gewählt wird, bei der Arbeitnehmende ohne ausreichende Beitragszahlungen direkt ins System einsteigen können (auf dem Niveau eines jungen Erwachsenen, d.h. eines 18-jährigen) und die Altersstufen durchlaufen wie ein langjährig Ansässiger – eine Hochrechnung beziffert die Mehrkosten für diese Variante mit 6 Milliarden Franken pro Jahr.  

Die Lebensvorsorge greift nicht ins Asylwesen ein, dieses bleibt unangetastet. Bei Personen, welche (noch) nicht bezugsberechtigt sind, handelt es sich also um Neuzuwandernde. Diese haben noch nicht lang genug ins System einbezahlt.
Für diese Menschen gibt es weiterhin eine gezielte Sozialhilfe. Sie wird analog dem derzeitigen Modell bestehen bleiben, d.h. Bedürftige können Sozialhilfe beantragen.
 

Die Lebensvorsorge ist weder «Durchlauferhitzer» noch «Sozial-Bürokratie», ganz im Gegenteil: Sie ist eine einfache, effiziente, transparente und stabile Sozialversicherung nach Vorbild der AHV – und löst dabei ein unübersichtliches System ab, das viele Ungerechtigkeiten zulässt und nicht mehr zeitgemäss ist. Die Grundidee der Lebensvorsorge ist, den Empfänger vom Beitragszahler zu entkoppeln, deshalb werden die Abgaben über die Unternehmen abgewickelt, was sich stabilisierend auf das System auswirkt.

Die derzeitige soziale Infrastruktur ist unübersichtlich. Daher soll sie in ein effizientes, transparentes System überführt werden und sämtliche Sozialzahlungen umfassen (mit Ausnahme von bedarfsgerechten Leistungen wie Arbeitslosenversicherung oder IV-Hilfsmittelzahlungen). Jede bezugsberechtigte Person erhält einen monatlichen Beitrag, individuell und nach Alter abgestuft. Für Kinder und Jugendliche gibt es im Vergleich zu aktuellen und kantonal unterschiedlichen Familienzulagen einen höheren Beitrag, um die Chancengleichheit zu verbessern. Davon profitieren insbesondere Familien mit tiefen Einkommen sowie Alleinerziehende. Familien mit hohen Einkommen werden von den höheren Kindergeldern nicht nur profitieren, sondern wegen der Steuerprogression wiederum einen zusätzlichen Beitrag zur Finanzierung leisten.

Die Lebensvorsorge ist eine Erweiterung der AHV, bei der das Rentenalter von 65 auf 0 Jahre gesenkt wird – eine ‹AHV für jede Generation›. Es ist uns bewusst, dass ein solcher Systemwechsel ein zukunftsgerichteter Schritt und entsprechend mit Arbeit verbunden ist. Er muss sorgfältig geplant und umgesetzt werden. Unsere Absicht ist es, den ersten Schritt zu tun und die Debatte rund um den notwendigen politischen Prozess zu lancieren, so dass wir in unserem Land bald eine faire, finanzierbare, effiziente soziale Infrastruktur bekommen und somit resilienter gegenüber Krisen aufgestellt sind.

In der Schweiz kennen wir heute die AHV, das Kindergeld und für das Alter dazwischen ein unübersichtliches Flickwerk an verschiedenen Hilfskassen und Zusatzleistungen. Die Lebensvorsorge schliesst die Lücke für das Alter dazwischen. Es braucht eine nationale Lösung, weil Föderalismus im Bereich der Sozialversicherungen und Sozialhilfe nicht mehr effizient ist:

  1. Wenn Lai:innen Leben ruinieren woz 3. Februar 2022: «Was ist faul im Sozialstaat Schweiz? Wo liegen die Gründe für diese Misere in der Sozialhilfe? Als Erstes wäre zu nennen: das Fehlen eines Bundesrahmengesetzes.»; «26 völlig unterschiedliche kantonale Sozialhilfegesetze und die nicht rechtsverbindlichen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos).»
  2. Die Regelung der Sozialhilfe sollte Sache des Bundes sein Surprise 2022/517, Seiten 18 & 20: «Vereinheitlichung gewünscht […] Domenico Sposato, Geschäftsleiter der Caritas beider Basel, sagt, dass das Sozialhilferecht zu kleinräumig und zu kompliziert sei und vereinheitlicht werden müsse. «Ich sehe nicht ein, warum Sozialhilfe nicht vom Bund geregelt werden sollte, wie es bei der Arbeitslosigkeit ja schon der Fall ist»»

Die Lebensvorsorge setzt mit seinem Umlagesystem eben gerade nicht aufs Giesskannenprinzip, sondern unterstützt die wirklich Bedürftigen – und zwar in einem einfachen, transparenten System, wo die Leistungen automatisch und fix ausbezahlt werden. Ohne Antragsstellung und ohne Stigmatisierung!

Nein. Nicht der Staat verteilt Geld, sondern wer genügend lange einbezahlt hat (via Steuerzahlungen über mehrere Jahre bzw. durch Eintragung auf der elterlichen Steuererklärung), erhält altersabgestuft eine monatliche Auszahlung. Damit funktioniert die Lebensvorsorge gewissermassen wie eine Versicherung (z.B. die AHV).

Aufgrund der Beitragszahlungen bleibt von den monatlichen Auszahlungen nur dort ein (Zusatz-)Einkommen, wo es existenziell notwendig ist. Die Lebensvorsorge ist eine Absicherung, um die Existenzangst in der Schweiz zu beseitigen wie auch das AHV-Alter obsolet zu machen. Sie ist ein faires, transparentes, leistungsgerechtes und finanzierbares Sozialsystem, das den derzeitigen unübersichtlichen Flickenteppich an Sozialkassen ablöst.

Untenstehend werden Beispiele gegeben, was sich für die Menschen ändert (oder auch nicht) mit einer Überführung in das System Lebensvorsorge (LV).
Als Basis werden Lohneinkünfte auf Monatsbasis (unter Berücksichtigung der bereits jetzt geltenden Abgabe von gerundet 5% für AHV/IV/EO für Arbeitnehmer) gerechnet sowie die neu hinzukommenden Beiträge/Abzüge im Zusammenhang mit der Lebensvorsorge. Steuerabgaben werden ausser Betracht gelassen (diese sollten ziemlich unverändert bleiben).

Beträge werden angegeben in Franken (CHF) pro Monat.

  1. Alleinverdiener-Familie (mind. ein Elternteil älter als 36-jährig, der/die Haupterziehende bezieht sowieso eine LV von 2’000, unabhängig vom Alter), Kinder 10- und 13-jährig
    Vorher: Bruttolohn Vater 8’000 also nach Abzug AHV/IV/EO 7’600, Kindergelder 200 + 250. Total 7’600 + 200 + 250 = 8’050
    Mit LV: (Vater, Lohn nach AHV/IV/EO Abgabe) 7’600 – (Vater, Unternehmens-/Lohnabgabe) 2’000 + (Vater, LV) 2’000 + (Mutter, LV) 2’000 + (Kinder, LV) 700 + 700 = 11’000
  2. Zweiverdiener-Familie (mind. ein Elternteil älter als 36-jährig, der/die Haupterziehende bezieht sowieso eine LV von 2’000, unabhängig vom Alter), Kinder 10- und 13-jährig
    Vorher: Bruttolohn Vater 8’000 also nach Abzug AHV/IV/EO 7’600, Bruttolohn Mutter 2’500 also nach Abzug AHV/IV/EO 2’375, Kindergelder 200 + 250. Total 7’600 + 2’375 + 200 + 250 = 10’425
    Mit LV: (Vater, Lohn nach AHV/IV/EO Abgabe) 7’600 – (Vater, Unternehmens-/Lohnabgabe) 2’000 + (Vater, LV) 2’000 + (Mutter, Lohn nach AHV/IV/EO Abgabe) 2’375 – (Mutter, Unternehmens-/Lohnabgabe, 40% von 2’500) 1’000 + (Mutter, LV) 2’000 + (Kinder, LV) 700 + 700 = 12’375
  3. Paar mittleren Alters mit hohem Einkommen für beide Partner (double income, no kids): Für dieses Paar bleibt das Einkommen unverändert. Zwar wird jedem 2’000 vom Lohn abgezogen, diese bekommen sie je aber wieder von der LV ausbezahlt.
  4. Alleinerziehende (jeden Alters, der/die Haupterziehende bezieht sowieso eine LV von 2’000, unabhängig vom Alter) mit zwei Kindern
    Vorher: gem. Ecoplan-Studie 4’200, setzt sich zusammen aus verschiedenen Sozialleistungskassen. Hierbei gilt, dass Lohneinahmen wieder an die Sozialhilfekasse abgegeben werden müssen.
    Mit LV: (Elternteil, LV) 2’000 + (Kinder, LV) 700 + 700 = 3’400 (was einem 100% Pensum in der Niedriglohnbranche entspricht).
    Mit 50% Pensum in einer solchen Niedriglohn-Branche (d.h. 50% von 3’400 abzüglich der 40% Lohnabgabe und der 5% AHV/IV/EO zusätzlichen 850) einen Betrag von 4’335.
  5. Sozialhilfebezüger/-in (älter als 36-jährig)
    Vorher: Gem. Ecoplan-Studie 2’600, wobei Lohn vollumfänglich abgegeben werden muss.
    Mit LV: 2’000 und mit 40% in Niedriglohnbranche (Bsp.-Lohn 3’400) total 2’748.
    Personen, die nicht in der Lage sind zu arbeiten, werden berechtigt sein, Leistungen aus der Krankenkasse oder IV-Hilfsleistungen zu beziehen.
  6. Rentner/-in über 70-jährig
    Vorher: Durchschnittliche AHV 1’863 (Männer) bzw. 1’886 (Frauen) gem. AHV-Statistik 2021.
    Mit LV: 2’450 (das ist der LV Satz für über 70-jährige). Dabei ist zu beachten, dass auf anderweitigem Einkommen die normalen Abgaben bis zu einem Maximalbetrag von monatlich 2’000 zu entrichten sind. Für wohlhabende Senioren resultiert also ein kleineres LV-Einkommen als aktuell aus der AHV, allerdings macht in diesem Segment die 2. und 3. Säule den Grossteil der Einnahmen aus – diese werden unverändert bleiben. Insbesondere gilt: Die Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren (wie sie in der jetzigen AHV gilt) ist eliminiert.
  7. Neuzuwandernde/-r mit einem Lohn von 7’000
    Vorher: 6’650 (d.h. 7’000 abzüglich der AHV/IV/EO Abgabe)
    Mit LV: Abhängig von der gewählten Variante der Umsetzung 4’650 oder 5’650 für die Jahre, bis die Person aufgrund mehrjähriger Einzahlungen ins System bezugsberechtigt ist.
    Es sei daran erinnert, dass für Neuzugewanderte, welche (noch) nicht bezugsberechtigt sind, der jetzige Prozess zur Beantragung von Sozialhilfe offen bleibt.
  8. Student/-in (jünger als 26) mit Nebenjob von 600
    Vorher: 570 (d.h. 600 abzüglich der AHV/IV/EO Abgabe)
    Mit LV: (Betrag aus der LV) 1’000 + (Lohn nach AHV/IV/EO Abgabe) 570 – (Unternehmens-/Lohnabgabe, 40% von 600) 240 = 1’330
  9. Junge Arbeitskraft mit 4’500 Lohn pro Monat
    Vorher: 4’375 (d.h. 4’500 abzüglich der ca. 5% AHV/IV/EO Abgabe)
    Mit LV: Gleichbleibend 4’375, da die Unternehmens-/Lohnabgabe gleich hoch ist wie der LV-Betrag. Das Auffangnetz bietet allerdings sofortige Absicherung im Bedarfsfall – dies im Gegensatz zu heute, wo Sozialhilfe oder anderweitige finanzielle Unterstützung beantragt und Stigmatisierung befürchtet werden muss.

Die Zahlen wurden nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet, es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass unter gewissen Perspektiven variierende Angaben hergeleitet werden könnten.