Fragen und Antworten zur Lebensvorsorge

Die Lebensvorsorge ist:

  • ein Versicherungseinkommen zur Sicherung der Existenz
  • ein effizientes, faires, transparentes und leistungsgerechtes Sozialsystem
  • vergleichbar mit der AHV resp. dem Kindergeld für jedes Alter
  • für alle in der Schweiz Ansässigen

Sie überführt die in den vergangenen hundert Jahre gewachsene soziale Infrastruktur in ein zukunftsfähiges, effizientes, transparentes, faires und leistungsgerechtes System. Mit konkreten Zahlen und Beträgen wird die Finanzierbarkeit dargelegt.

Zur Funktionsweise

Wir brauchen ein neues Sozialsystem, denn das heutige führt uns in eine Sackgasse. Es ist nicht nachhaltig finanzierbar und setzt die falschen Anreize. Mit KI und Robotik stehen auch grosse Umwälzungen in der Arbeitswelt bevor, was die Notwendigkeit und Dringlichkeit, ein tragfähiges Sozialsystem zu finden, zusätzlich erhöht.
Zudem ist das heutige Sozialversicherungssystem komplex, unübersichtlich und bürokratisch. Mit der Lebensvorsorge wird es viel einfacher und transparenter. Die Leistungen werden automatisch ausbezahlt und bedarfsgerecht eingesetzt. Die Lebensvorsorge ist ein soziales Sprungbrett, das Menschen – anstatt sie zu bevormunden – dabei unterstützt, ihr Potential auszuschöpfen.

Die Berechnungen zu den Ausgaben und Einnahmen beim Modell Lebensvorsorge basieren auf der Ecoplan-Studie und entsprechendem Zahlenmaterial von 2021. Sie zeigen, dass die Lebensvorsorge kostendeckend funktioniert. Schlussendlich werden die Beträge und Mechanismen allerdings politisch ausgehandelt werden müssen; die illustrierten Zahlen sind lediglich eine Orientierungsgrösse für das Modell Lebensvorsorge.

Auszahlungen unter der Lebensvorsorge – folgende illustrativen Beträge fliessen als monatliche Lebensvorsorgezahlungen:

  • Kinder erhalten CHF 700
  • 18- bis 21-jährige erhalten CHF 1’000
  • Für 22- bis 41-jährige erhöht sich der monatliche Betrag mit jedem Altersjahr um CHF 50 (z.B. für 29-jährige auf CHF 1’400)
  • Das haupterziehende Elternteil von Kindern bekommt aber grundsätzlich CHF 2’000
  • 41- bis 65-jährige erhalten CHF 2’000
  • Für 66- bis 74-jährige erhöht sich der monatliche Betrag mit jedem Altersjahr um CHF 50 (z.B. für 68-jährige auf CHF 2’150)
  • Für Personen ab 74 Jahren CHF 2’450

Angedacht ist, dass für Erwachsene, die einige Jahre keine Beitragszahlungen geleistet haben, eine Jobeingliederung oder
ein Dienst zu Gunsten der Gesellschaft (vergleichbar mit dem heutigen Zivildienst) anfällt.

Einzahlungen an die Lebensvorsorge:
Beitragszahlungen an die Lebensvorsorge betragen 40% des Bruttolohns bis zu einem Maximum von CHF 2’000 pro Monat,
wobei die derzeitigen ca. 5% Arbeitnehmerabgaben, welche an die AHV/IV/EO gehen, sowie die zugehörigen
Arbeitgeberabgaben weiterhin Gültigkeit haben.

Grundsätzlich bekommen alle Personen in der Schweiz Lebensvorsorgebeträge ausbezahlt, die einige Jahre in das System, respektive auf ihr Sozialkonto, einbezahlt haben. Allerdings verbleibt aufgrund der Beitragszahlungen nur bei Personen mit niedrigem resp. keinem Einkommen netto eine Zusatzzahlung aus der Lebensvorsorge (siehe auch Siehe FAQ-Frage ‚Mit welchen Beträgen wird bei der Lebensvorsorge gerechnet?).

In der Lebensvorsorge gehen Sozialwerke auf wie Sozialhilfe, AHV, IV-Grundleistungen, EL (wo nicht für Heimkosten), Familienzulagen, individuelle Prämienverbilligung sowie weitere kleinere. Bestehen bleiben Arbeitslosenversicherung, IV-Hilfsmittel, EL für Heimkosten, 2./3. Säule.

Jede Arbeit lohnt sich und ergibt mehr Geld im Portemonnaie. Niedrige Einkommen werden mit der Lebensvorsorge aufgebessert. Für Löhne über CHF 5’000 gleichen sich die Einzahlungen in das System und die Lebensvorsorgezahlungen aus, d.h. das Einkommen bleibt unverändert. Damit funktioniert die Lebensvorsorge wie ein Sprungbrett: Sie bietet Sicherheit und belohnt gleichzeitig Arbeit.

Wie bereits heute (im Zusammenhang mit der AHV oder der Sozialhilfe) wird ein Sozialkonto geführt. Dieses wird allerdings besser zugänglich gemacht, so dass die individuellen Einzahlungen und Beträge transparent sind. Angedacht ist, dass, wer über längere Zeit nicht einzahlt, zu einer Arbeitseingliederung oder zu einem Beitrag zugunsten der Gesellschaft (vergleichbar mit dem heutigen Zivildienst) beigezogen werden kann.

Heute gehen 30% der Sozialhilfeempfangenden einer Erwerbsarbeit nach – und dies, obwohl sie diesen Lohn wieder an die Sozialhilfe abgeben müssen. Es wird stark davon ausgegangen, dass sich dieser Prozentsatz sehr deutlich erhöht, wenn jegliche Arbeits-Anstellungen zu einem höheren Nettoeinkommen führen. Ein weiteres Drittel der heutigen Sozialhilfeempfangenden sind Kinder und Jugendliche, die mit der Lebensvorsorge deutlich besser gestützt werden als im jetzigen System. Damit erhalten viele Kinder und Jugendliche mehr Lebensperspektiven.
Menschen wollen tätig sein, eine Aufgabe haben und etwas bewirken können. Die Lebensvorsorge erzeugt Motivation.

Familien sind mit der Lebensvorsorge tendenziell bessergestellt, insbesondere Kinder. Sie erhalten deutlich bessere Chancen und Perspektiven. Auch Senioren mit niedrigen AHV-Einkommen (und ohne EL) bekommen mit der Lebensvorsorge ein besseres Einkommen. Veränderungen ergeben sich bei Sozialhilfeempfangenden insofern, als die Auszahlung aus der Lebensvorsorge etwas niedriger ist als heute, dafür aber ein zusätzlicher Lohn nicht direkt wieder eingezogen wird. Arbeit lohnt sich wieder!

Die 30% Sozialhilfeempfangenden, die derzeit bereits erwerbstätig sind (und dies, obwohl sie ihren Lohn direkt wieder abgeben müssen und somit keinerlei Leistungsanreiz haben), haben mit der Lebensvorsorge nämlich mit jedem verdienten Franken auch mehr Geld im Portemonnaie. Das zweite Drittel der derzeitigen Sozialhilfeempfangenden, die Kinder und Jugendlichen, wird mit der Lebensvorsorge um einiges besser gestützt und erhält bessere Chancen und Perspektiven.

Ene zweite Veränderung ergibt sich aufgrund der Beitragspflicht, die für alle Erwachsenen gilt. Senioren (ab 66 Jahren) mit gutem Einkommen (wovon die 2.Säulen-Erträge ausgenommen sind) erhalten eine, im Vergleich zu heute, kleinere Netto-Auszahlung aus der Lebensvorsorge, weil sie weiterhin Beiträge in die Lebensvorsorgekasse einzahlen. Denn die Lebensvorsorge verfolgt einen klaren Versicherungsgedanken, sie stützt Personen mit niedrigem oder gar keinem
Einkommen.

Nein. Die Lebensvorsorge ist kein «Gratisgeld». Alle, die in der Schweiz arbeiten bzw. ein Einkommen erzielen, zahlen ins System ein. Nur wer wenig verdient, erhält zusätzliche Leistungen. Angedacht ist auch, dass für Bezüger, die mehrere Jahre keine Einzahlungen geleistet haben, eine Jobeingliederung oder ein Dienst zu Gunsten der Gesellschaft anfällt. Damit bleibt Arbeit lohnenswert und das System sozial ausgewogen. Verglichen werden kann die Lebensvorsorge allenfalls mit dem ökonomischen Modell ‘Negative Income Tax’, welches vom Nobelpreisträger Milton Friedman in den 1960-ern propagiert wurde.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise über fünf bis zehn Jahre, indem z.B. die AHV auf die ganze Lebensdauer ausgedehnt wird.

Finanzierung

Die Lebensvorsorge nutzt die freiwerdenden Mittel aus AHV, IV (Grundleistungen), EL (wo nicht für Heimkosten), Sozialhilfe, Familienzulagen, individuelle Prämienverbilligung etc. Daraus ergeben sich Grössenordnung CHF 70 Mrd pro Jahr, die wie auch heute dort eingesetzt werden, wo jemand in finanziell kritischer Lage ist. Nur dass dies mit der Lebensvorsorge mit weniger Komplexität und mehr Wirkung geschieht. Zwecks Finanzierung beibehalten werden demnach die derzeitigen Lohnabgaben (AHV/IV/EO etc.). Die zusätzlichen Einkommensabgaben werden mit den Lebensvorsorgeauszahlungen vollständig ausgeglichen für Personen ab einem Einkommen von CHF 5’000 pro Monat. Bei niedrigem Lohn oder gar keinem Einkommen führt die Lebensvorsorge zu mehr Geld im Portemonnaie.

Ja. Studien zeigen, dass das System langfristig finanzierbar ist, wenn es die bisherigen Sozialwerke ersetzt. Mit der Lebensvorsorge kann auf einen Grossteil der heutigen Bürokratie verzichtet werden, da die Beiträge automatisiert ausbezahlt werden. Dies führt zu Einsparungen: Weniger Komplexität und mehr Wirkung. Die heute 26 kantonalen Sozialhilfegesetze und über 2’000 Gemeindehandhabungen werden durch das einfache transparente System der Lebensvorsorge abgelöst.

Die Unternehmen leisten zwar Beiträge an die Lebensvorsorge, diese können sie bei den Lohnempfangenden aber in gleicher Höhe wieder in Abzug bringen. Genauso gleichen sich, ab einem Lohn von CHF 5’000 pro Monat, die Lohnabgaben aus mit den Lebensvorsorgezahlungen. Für niedrige Einkommen resultiert mehr Geld im Portemonnaie.

Lebensvorsorge und die AHV?

Die heutige AHV geht in der Lebensvorsorge auf. Es gibt kein fixes Rentenalter mehr – die Lebensvorsorge steht lebenslang bedarfsgerecht zur Verfügung. Anstelle der bisherigen AHV-Rente erhalten Senioren, die über mindestens 20 Jahre Einzahlungen an die Lebensvorsorge geleitstet haben, eine monatliche Lebensvorsorgezahlung von CHF 2’000 pro Monat. Ab 65 steigt dieser Betrag an, nämlich auf CHF 2’450 pro Monat für über 74-jährige.

Die Lebensvorsorge deckt die ganze Lebensspanne ab – vom Kind bis zum Senior. Erwachsene zahlen Beiträge ins System, damit bleibt nur bei Personen in finanziell schwieriger Situation mehr Geld im Portemonnaie. Bei mehr als 20 Jahren Beitragszahlungen, erreicht man den Betrag von CHF 2000, welcher sich ab dem Alter von 65 Jahren weiter erhöht auf CHF 2’450 für über 74-jährige. Allerdings läuft auch die Beitragspflicht weiter im Alter. Somit gilt für Senioren, dass Einkommen (abgesehen von 2.Säule-Auszahlungen) gleichermassen beitragspflichtig bleiben – also auf Erträgen aus bspw. einer Erwerbstätigkeit oder auf Erträgen aus Kapitalmarkt resp. aus Immobilien-/Mieteinnahmen anteilsmässige Beiträge an die Lebensvorsorgekasse anfallen. Weiterhin gilt aber der Beitragsdeckel von CHF 2’000 pro Monat. Ab 65 Jahren bekommen die Personen somit Auszahlungen aus der Lebensvorsorgekasse, Bedürftige werden aber stärker gestützt.

Jede Person ab 65, die ins System einbezahlt hat, bekommt Auszahlungen aus der Lebensvorsorgekasse. Die monatlichen Lebensvorsorgezahlungen liegen nach 20 Beitragsjahren bei CHF 2’000, und sie steigen bei positivem Saldo des Sozialkontos weiter bis CHF 2’450. Aufgrund der auch im Alter geltenden Beitragspflicht – welche sich nur auf Personen mit gutem Einkommen auswirkt und wo die 2.Säule nicht dazugerechnet wird – werden Bedürftige stärker gestützt. Dies erlaubt die Stärkung der Generation der Erwerbstätigen, es verbessert die Chancen der Kinder und Jugendlichen und sichert die Zahlungen an die Senioren.

Modell der Zukunft / Chancengleichheit

Kinder und Jugendliche erhalten ab Geburt bis sie Erwachsen sind (d.h. 18-jährig) monatlich CHF 700. Damit werden ihre Chancen und Perspektiven deutlich verbessert.
Ab 18 Jahren erhöht sich die monatliche Zahlung auf CHF 1’000 und steigt mit dem Alter in kleinen Schritten auf CHF 2’000. Die Lebensvorsorge verhindert die Überschuldung in den verschiedenen Sozialsystemen und somit die Gefahr eines Schuldenbergs zulasten der nächsten Generation(en). Zudem sind Jugendliche unbürokratisch gestützt, falls sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, und sie bleiben auch in diesem Fall ohne Stigmatisierung in der Gesellschaft eingebunden. Jede
Arbeit lohnt sich, sie können ihr Potential entfalten und sichern durch Erwerbstätigkeit wachsendes Einkommen. Mit dem transparenten Sozialkonto können die Jungen das Vertrauen in die Institutionen zurückgewinnen. Die Generationengerechtigkeit wird gelebt.

Kinder und Jugendliche werden finanziell stärker als heute gestützt, nämlich mit CHF 700 pro Monat. Insbesondere ermöglicht dies für Kinder aus finanziell schlechter gestellten Familien deutlich bessere Startchancen. Junge Erwachsene, d.h. ab 18 Jahren, erhalten einen monatlichen Betrag von CHF 1’000, was eine beträchtliche Stützung bei einer Ausbildung ist oder eine unbürokratische finanzielle Überbrückung darstellt bei einem (Karriere-)Übergang. Mit dem Alter steigt dieser Lebensvorsorgebetrag in kleinen Schritten, bis er für über 40-Jährige bei CHF 2’000 zu liegen kommt.

Die Lebensvorsorge bringt Stabilität bei den sich immer schneller wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt. Sie stützt finanziell bei neuen Arbeitstrends wie befristeten Jobs, Plattformarbeit und temporären Projekteinsätzen im Tieflohnbereich. Zudem erleichtert sie Weiterbildung im Erwerbsalter sowie die individuelle Weiterentwicklung in der Arbeitswelt zugunsten der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die Lebensvorsorge ist damit zukunftsgerichtet, im Gegensatz zum heutigen
System.

Die Lebensvorsorge ist ein Vorschlag, wie die unübersichtliche Landschaft an Sozialkassen vereinfacht werden kann. Über die Einführung eines solchen Modells entscheidet die Schweizer Bevölkerung und die Politik. Ist die Einführung eines Systems nach dem Modell der Lebensvorsorge beschlossen, so werden im Rahmen eines politischen Prozesses die Betragshöhen und die Funktionsweise präzise ausdiskutiert und festgelegt.
Dies bedeutet, dass die Beträge, welche hier jeweils genannt werden, lediglich Orientierungsgrössen sind. Im Rahmen der politischen Ausgestaltung werden sie sicherlich überarbeitet.

Die Einführung eines Systems nach dem Modell der Lebensvorsorge erfolgt über mehrere Jahre. Beispielsweise könnte die AHV ausgeweitet werden auf alle Generationen. Mit kleinen Lebensvorsorgebeträgen von z.B. CHF 10 pro Monat könnte das System schrittweise hochgefahren und die anderen Sozialkassen schrittweise zurückgefahren werden. Über eine solche Einführungszeit von sicherlich 5-8 Jahren müssten ggf. auch gewisse Übergangslösungen gelten, um kritische Situationen von Personen abzufedern.

Soziale Aspekte

Tatsächlich sind die Ansätze leicht tiefer als heute. Die Lebensvorsorge soll allerdings den Anreiz hoch halten, eigenes Geld zu verdienen, und hauptsächlich jene Personen unterstützen, die trotz ihrer Erwerbsarbeit sehr wenig verdienen. Bereits heute gehen 30% der Sozialhilfeempfangenden einer Erwerbsarbeit nach – und dies, obwohl sie den Lohn direkt wieder abgeben müssen. Diese Personen werden bessergestellt, weil sie mit der Lebensvorsorge mit jedem erarbeiteten Lohn dazuverdienen. Zudem sind ein weiteres Drittel der Sozialhilfeempfangenden Kinder oder Jugendliche, die auch deutlich bessergestellt sind mit der Lebensvorsorge und somit bessere Chancen und Perspektiven bekommen. Personen, wie in untenstehenden Beispielen gezeigt, sind mit der Lebensvorsorge besser, unbürokratisch und ohne Stigmatisierung abgesichert:

  1. Sieben Putzjobs für CHF 2’000/Monat – zum Video
  2. Verarmte Rentnerin mit CHF 1’100/Monat – zum Video

Im heutigen, sogenannt bedarfsgerechten sozialen System fallen diese Menschen offensichtlich durch die Maschen. Deshalb
braucht es die Lebensvorsorge!

Ja. Spezifische Leistungen wie IV-Hilfsmittel oder die Arbeitslosenversicherung bleiben bestehen, weil sie besondere Bedürfnisse abdecken.

Für Betreuung und Beratungsdienstleistungen (wie Schuldenberatung, Jobberatung usw.), wird es weiterhin Bedarf geben. Diese Sozialarbeitenden müssen dann aber nicht mehr kontrollieren und bestrafen, sondern sie können sich auf die Weiterentwicklung der Hilfesuchenden fokussieren.

Individuelle Aspekte

Bei Teilzeitpensen gilt wie bei einem Vollzeitpensum, dass 40% des Salärs als Beitragszahlung an die Lebensvorsorge gehen, bei einem Deckel von CHF 2’000 pro Monat.
Selbständigerwerbende leisten auf dem Lohn, den sie sich auszahlen, die gleiche Abgabe – von 40% des Lohns bis zu einem Maximalbetrag von CHF 2‘000 pro Monat. Sie werden zusammen mit den bereits jetzt geltenden prozentualen Lohnabgaben für AHV/IV/EO geleistet. Für Arbeitende in mehreren kleinen Jobs, welche sich auf einen Monatslohn von über CHF 5’000 summieren, wird über die Steuererklärung die Möglichkeit geboten, die zuviel bezahlten Abgaben zurückzufordern.

Die Lebensvorsorge verursacht grundsätzlich keine Einschränkungen, Arbeitskräfte aus dem Ausland einzustellen. Mit den Lohnabgaben resultieren allerdings für Personen, welche noch nicht vollständig im System integriert sind (aufgrund zu kurzer Beitragsdauer), niedrigere Nettolöhne im Vergleich zu heute. Neuzugewanderte Arbeitskräfte finden ein noch immer höheres Lohnniveau vor als in unseren Nachbarländern, aber ein niedrigeres als im jetzigen System. Die ansässige Bevölkerung erfährt einen Standortvorteil.

In Härtefällen, bei Personen mit Niederlassungsbewilligung und soweit gesetzlich vorgeschrieben, kann die Möglichkeit geboten werden, dass diese Personen über einen Beantragungsprozess Sozialhilfe zugesprochen bekommen. Das Asylwesen bleibt unverändert.

Ein Rechner ist in Planung, damit du auf deine individuelle Situation bezogen berechnen kannst, ob/was sich für dich ändert mit der Lebensvorsorge. Vorerst findest du untenstehend verschiedene Beispiele.

WICHTIG ist: Die Berechnungen zu den Ausgaben und Einnahmen beim Modell Lebensvorsorge basieren auf der Ecoplan-
Studie und entsprechendem Zahlenmaterial von 2021. Sie zeigen, dass die Lebensvorsorge kostendeckend funktioniert.
Schlussendlich werden die Beträge und Mechanismen allerdings politisch ausgehandelt werden müssen; die illustrierten
Zahlen sind lediglich eine Orientierungsgrösse für Modell Lebensvorsorge.

Untenstehende Berechnungen sind nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet, es kann allerdings nicht ausgeschlossen
werden, dass unter gewissen Perspektiven variierende Angaben hergeleitet werden können.
Folgende illustrativen Beträge fliessen als monatliche Lebensvorsorgezahlungen in die Berechnungen ein:

  • Kinder erhalten CHF 700
  • 18- bis 21-jährige erhalten CHF 1’000
  • Für 22- bis 41-jährige erhöht sich der monatliche Betrag mit jedem Altersjahr um CHF 50 (z.B. für 29-jährige auf CHF 1’400)
  • Das haupterziehende Elternteil von Kindern bekommt aber grundsätzlich CHF 2’000
  • 41- bis 65-jährige erhalten CHF 2’000
  • Für 66- bis 74-jährige erhöht sich der monatliche Betrag mit jedem Altersjahr um CHF 50 (z.B. für 68-jährige auf CHF 2’150)
  • Für Personen ab 74 Jahren CHF 2’450

Angedacht ist, dass für Erwachsene, die einige Jahre keine Beitragszahlungen geleistet haben, eine Jobeingliederung oder ein Dienst zu Gunsten der Gesellschaft (vergleichbar mit dem heutigen Zivildienst) anfällt. Beträge werden angegeben in Franken (CHF) pro Monat. Als Basis werden Lohneinkünfte auf Monatsbasis (unter Berücksichtigung der bereits jetzt geltenden Abgabe von gerundet 5% für AHV/IV/EO für Arbeitnehmer) gerechnet sowie die neu hinzukommenden Beiträge/Abzüge im Zusammenhang mit der Lebensvorsorge. Steuerabgaben werden ausser Betracht gelassen (diese bleiben ziemlich unverändert).

Familie (Vater über 40 mit CHF 8’000 pro Monat, Mutter mit Teilzeitjob zu 2’500, wobei sie als haupterziehendes Elternteil
2’000 LV bekommt), Kinder 10- und 13-jährig
Vorher: Bruttolohn Vater 8’000 also nach Abzug AHV/IV/EO 7’600, Bruttolohn Mutter 2’500 also nach Abzug AHV/IV/EO
2’375, Kindergelder 200 + 250. Total 7’600 + 2’375 + 200 + 250 = 10’425
Mit LV: (Vater, Lohn nach AHV/IV/EO Abgabe) 7’600 – (Vater, Unternehmens-/Lohnabgabe) 2’000 + (Vater, LV) 2’000 +
(Mutter, Lohn nach AHV/IV/EO Abgabe) 2’375 – (Mutter, Unternehmens-/Lohnabgabe, 40% von 2’500) 1’000 + (Mutter, LV)
2’000 + (Kinder, LV) 700 + 700 = 12’375

Paar mit Einkommen von je über 5’000, beide über 40 (double income, no kids): Für dieses Paar bleibt das Einkommen
unverändert. Zwar wird jedem 2’000 vom Lohn abgezogen, diese bekommen sie je aber wieder von der LV ausbezahlt.

Alleinerziehende (jeden Alters, der/die Haupterziehende bezieht sowieso eine LV von 2’000) mit zwei Kindern
Vorher: gem. Ecoplan-Studie 4’200, setzt sich zusammen aus verschiedenen Sozialleistungskassen. Hierbei gilt, dass
Lohneinahmen wieder an die Sozialhilfekasse abgegeben werden müssen.
Mit LV: (Elternteil, LV) 2’000 + (Kinder, LV) 700 + 700 = 3’400 (was einem 100% Pensum in der Niedriglohnbranche
entspricht).
Mit 50% Pensum in einer solchen Niedriglohn-Branche (d.h. 50% von 3’400 abzüglich der 40% Lohnabgabe und der 5%
AHV/IV/EO zusätzlichen 850) resultiert ein Betrag von 4’335.

Sozialhilfebezüger/-in (älter als 40-jährig mit einem 50%-Pensum in der Niedriglohn-Branche)
Vorher: Gem. Ecoplan-Studie 2’600, wobei Lohn direkt wieder abgegeben werden muss.
Mit LV: 2’000 und mit 50%-Pensum in Niedriglohnbranche (Bsp.-Lohn 3’400): Nach Abgaben von 5% AHV/IV/EO und 40%
LV-Abgabe verbleibender Lohn beträgt bei einem 50%-Pensum und 935. Total ergibt sich 2’935.
Personen, die nicht in der Lage sind zu arbeiten, sollen berechtigt sein, Zusatzleistungen aus der Krankenkasse oder IV-
Hilfsleistungen zu beziehen.

Rentner/-in ab 74-jährig
Vorher: Durchschnittliche AHV 1’863 (Männer) bzw. 1’886 (Frauen) gem. AHV-Statistik 2021.
Mit LV: 2’450 (das ist der LV Satz für ab 74-jährige). Dabei ist zu beachten, dass auf anderweitigem Einkommen
(ausgenommen 2.Säule-Zahlungen) die normalen Abgaben bis zu einem Maximalbetrag von monatlich 2’000 zu entrichten
sind. Für wohlhabende Senioren resultiert also ein kleineres LV-Einkommen als aktuell aus der AHV, allerdings macht in
diesem Segment die 2. und 3. Säule den Grossteil der Einnahmen aus – diese werden unverändert bleiben. Insbesondere gilt:
Die Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren (wie sie in der jetzigen AHV gilt) ist eliminiert.

Neuzuwandernde/-r mit einem Lohn von 7’000
Vorher: 6’650 (d.h. 7’000 abzüglich der AHV/IV/EO Abgabe)
Mit LV: Ab erster Steuerzahlung 4’750 und jedes weitere Jahr jeweils 100 pro Monat mehr, bis das Niveau eines Ansässigen
erreicht ist.

Jüngere Erwerbstätige ohne Kind (29-jährig) mit 4’100 Lohn pro Monat
Vorher: 3’895 (d.h. 4’100 abzüglich der ca. 5% AHV/IV/EO Abgabe)
Mit LV: (Betrag aus der LV) 1’400 + (Lohn nach AHV/IV/EO Abgabe) 3’895 – (Unternehmens-/Lohnabgabe, 40% von 4’100)
1’640 = 3’655. Dabei gilt, dass die Differenz zwischen Lebensvorsorgeauszahlung und Lebensvorsorgebeitrag dem
persönlichen Sozialkonto gutgeschrieben wird oder ggf. von der Lebensvorsorgekasse (zulasten des Sozialkontos) zur
Auszahlung beantragt werden kann.

Person in Ausbildung mit Nebenjob (23-jährig) von 600
Vorher: 570 (d.h. 600 abzüglich der AHV/IV/EO Abgabe)
Mit LV: (Betrag aus der LV) 1’100 + (Lohn nach AHV/IV/EO Abgabe) 570 – (Unternehmens-/Lohnabgabe, 40% von 600) 240 =
1’430